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Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger, einschließlich der Ladung höchstens sein?
20,75 m
18 m
20 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ein Zug aus Kraftfahrzeug und Anhänger darf einschließlich der Ladung höchstens 20,75 Meter lang sein. Diese Vorgabe dient der Verkehrssicherheit und der Praktikabilität im Straßenverkehr, um sicherzustellen, dass solche Fahrzeuge noch gut manövrierbar sind und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Wenn die Länge überschritten würde, könnte das Fahrzeug in Kurven oder beim Einparken Probleme verursachen und den Verkehrsfluss behindern. Daher ist die maximale Länge gesetzlich genau festgelegt.
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